Der Betrieb von Beherbergungseinrichtung und ähnlichen Einrichtungen ist erlaubt.
Privatreisende: nicht geimpfte Personen dürfen nicht beherbergt werden
Geschäftsreisende: nicht geimpfte Personen müssen einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen. Dieser muss alle 3 Tage erneut vorgelegt werden.